Kauf oder Miete?
Kauf
Falls Sie sich für einen Zählerkauf entscheiden, können die anfallenden Kosten nicht im Rahmen der Heizkostenabrechnung umgelegt werden. Diese können dann nur gemäß §559 Abs. BGB als Modernierungszuschlag in Höhe von 11% des Kaufpreises auf die jährliche Wohnungskaltmiete umgelegt werden.
Miete
Laut §4 Abs. 2 der Heizkostenverordnung kann die Ausstattung zur Verbrauchserfassung angemietet werden. Die Miete von den Erfassungsgeräten ist umlagefähig, wenn die Massnahme 4 Wochen vor Beginn des Tausches oder Einbaus mit den anffallenden Kosten angekündigt wird, und nicht mehr als 50% der Mieter widersprechen. Auf Wunsch übernehmen wir diese Mieteranschreiben für Sie als Gratisleistung.




